Bei Reparaturarbeiten an Fenstern oder Zimmertüren sowie beim Scheibenaustausch allgemein können am Rahmen evtl. kleine und / oder größere Farb- / Lackabplatzungen entstehen.
Diese Reparaturspuren entstehen durch das Lösen der Glashalteleisten. Die Farbabplatzungen treten verstärkt und häufiger auf, je älter das Fenster oder die Zimmertüre ist und je mehr Farbschichten der Tür- oder Fensterrahmen hat. Bei mehrfachen Lackschichten sind die Lackabplatzungen nicht mehr vermeidbar. Die Fenster / Zimmertüren müssen dann von einem Malerfachbetrieb nachgearbeitet werden. Bei filigranen Zierleisten und/oder profilierten Zierleisten können beim Lösen kleine oder größere Risse entstehen. Unter Umständen kann die Leiste beim Ablösen brechen. Dies versuchen wir stets zu vermeiden, doch vor allem auch bei aufgeklebten Systemen kann dies der Fall sein.
Nach Fertigstellung der Fensterreparaturarbeiten empfehlen wir die Fensterreinigung erst nach dem Aushärten der Dichtungsfuge.
Bei Silikonfugen beträgt die Aushärtungszeit (2-3mm pro 24 Std).
Während dieser Zeit ist eine Ausdünstung unvermeidbar.
Es ist für eine gute Belüftung in dieser Zeit zu sorgen.
Bei Kittfugen ist nach ca. 8 Tagen eine leichte Hautbildung vorhanden.
Nach ca. 14 Tagen muss die Kittfuge überstrichen werden. Wird die Kittfuge nicht mit einem Lacksystem überstrichen und geschützt, kann die Kittfuge sich wieder lösen und herausfallen.
Ihr Malerfachbetrieb berät Sie sicher gerne.
Alle Dichtungsfugen sind sogenannte „Wartungsfugen“ (Industrieverband Dichtstoffe e.V.)
Das heißt alle Dichtungsfugen, gleich welche Art, müssen mindestens alle 2 Jahre nach Herstellung überprüft und ggfs. gewartet werden.
Diese Wartung fällt nicht unter die Gewährleistung.
Alle o.g. Gründe/Hinweise schließen grundsätzlich eine Reklamation aus.
Keine Haftung, Gewähr und/oder Garantie!
Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden!
Mehr Informationen zu Dichtstoff-Fugen erhalten Sie hier!
Sie haben ein älteres Fenster mit einer Kittfuge, das repariert werden muss? Dann beachten Sie bitte unseren Beitrag über Asbest im Fensterkitt. Diesen finden Sie hier!
Bei der Demontage alter Fenster und / oder Türen wird der anliegende, umgrenzende Mauerputz innen und außen evtl. bearbeitet. Dadurch können Nachtragsarbeiten am Mauerputz entstehen. Maler-, Fliesen- und Tapezierarbeiten, Spenglerarbeiten an Dachgauben, unteren Dachterrassen-Anschlüssen sowie Fußbodenergänzungen liegen nicht in unserem Tätigkeitsbereich und können daher nicht angeboten werden.
Jegliche Mehrarbeiten außerhalb unseres Tätigkeitsbereiches sind nicht in unseren Angeboten berücksichtigt.
Durch die neue Energiesparverordnung können Mauerputzarbeiten notwendig sein, um eine fachgerechte Maueranschlussfuge ausführen zu können. Gerade bei Fenstersanierungen können sie entstehen – diese sind nicht in unseren Angeboten enthalten.
Weitere angepasste Anschlüsse zwischen Rahmenelement und Mauerdecken oder Bodenwerk sowie Überbrückungen zwischen den einzelnen Rahmenelementen können notwendig sein. Diese werden nach Aufwand und vorheriger Abstimmung angefertigt und sind in unseren Angeboten nicht enthalten.