Die Herstellung von Glas ist sehr energieintensiv. (ca. 40% der Herstellungskosten). Deshalb erhebt die glasherstellende Industrie seit dem 01. November 2004 einen Energiekostenzuschlag für Ihre Produkte.
Dieser Zuschlag wurde aufgrund des stark angestiegenen Ölpreises erhoben. Die Höhe des Energiekostenzuschlags (EKZ) richtet sich nach dem aktuellen Rohöl-Handelspreis auf dem Weltmarkt und wird von der Glasindustrie für jeweils 3 Monate im Voraus festgelegt.
Am 05. April 2002 hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen“ die rechtliche Grundlage für die LKW-Maut geschaffen.
Seit dem 01. Januar 2005 erhebt die Glasindustrie für die in Deutschland gültige LKW-Maut einen „LKW-Mautzuschlag“ für Ihre Produkte. Die Höhe des Mautzuschlags richtet sich nach dem aktuellen KM-Preis der von der gewählten Regierung vorgegeben wird.
Durch diese Maut und den Energiekostenzuschlag entstehen uns bereits bei der Anlieferung unserer Vorprodukte oder Rohstoffe erhebliche Mehrkosten. Daher sind wir als Verarbeiter gezwungen den Energie- und Mautkosten-Zuschlag (EKZ-Zuschlag) an Sie weiterzugeben.