Dichtstoffe sind Werkstoffe zum Abdichten von Fugen und Spalten oder dergleichen, welche in der Praxis Bewegungen ausgesetzt sein können. Von einem Dichtstoff anders als von Dichtungen aus Feststoffen wird gefordert, dass er an Fugenflanken haftet um seine Funktion zu erfüllen. Aus diesem Grund können alle Dichtstoffe gemäß ihrer Definition nach DIN EN 923 den Klebstoffen zugeordnet werden.
Dichtstoffe werden auch als Fugenmasse, Dichtmasse, Fugendichtstoff, Weichdichtung, Silikondichtung, Silikonfuge oder Flüssigdichtung bezeichnet.
Nach Fertigstellung unserer Arbeiten empfehlen wir Ihnen die Reinigung der Glasflächen erst nach dem Aushärten der Dichtungsfuge.
Bei Silikonfugen beträgt die Aushärtungszeit (2-3mm pro 24 Std).
Maßgebend hierbei sind die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur. Je höher, desto schneller. Auch die Fugendimension und der angrenzende Baustoff spielen eine Rolle. Das Silikon härtet von außen nach innen aus.
Während dieser Zeit und auch noch kurze Zeit danach entweicht dem Silikon ein Geruch. Diese Ausdünstung ist unvermeidbar.
In dieser Zeit sollte für eine gute Belüftung gesorgt werden.
Bei Kittfugen ist nach ca. 8 Tagen eine leichte Hautbildung vorhanden.
Nach ca. 14 Tagen muss die Kittfuge überstrichen werden. Wird die Kittfuge nicht mit einem Lacksystem überstrichen und geschützt, kann sich die Kittfuge wieder lösen und herausfallen. Ihr Malerfachbetrieb berät Sie sicher gerne.
Alle Dichtstofffugen gleich welcher Art sind grundsätzlich sogenannte „Wartungsfugen“. Wir empfehlen diese Wartungsfugen spätestens alle zwei Jahre zu kontrollieren und gegebenenfalls auszutauschen.
Der IVD – Industrieverband Dichtstoffe e.V. empfiehlt eine regelmäßige Inspektion und Wartung von Dichtungsfugen in einem Zeitraum von 1- 2 Jahren oder je nach Abhängigkeit vom jeweiligen Alter der Fugenabdichtung und dem Alter der Konstruktion. Je nach Lage und Einbausituation kann ggf. auch ein geringerer Zeitabstand notwendig sein.
Das Ziel der Inspektion und Wartung der Dichtstofffugen ist es, durch Feststellung des Zustands der Abdichtungen einem Schaden vorzubeugen bzw. diesen rechtzeitig zu erkennen um Reparaturkosten zu verringern sowie Bauschäden zu vermeiden.
Die Wartung der Dichtungsfugen, gleich welcher Art (z.B. Silikonfugen), fällt nicht unter die Gewährleistung.
Alle obengenannten Gründe und Hinweise schließen grundsätzlich eine Reklamation aus.
Keine Haftung, Gewähr und/oder Garantie!
Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden!